Der Mitarbeitende kann die Zeiten editieren, wenn folgendes zutrifft:
- Der Dienstplan ist veröffentlicht
- Der geplante Dienst hat begonnen oder liegt in der Vergangenheit
- Die Dienstvorlage des geplanten Dienstes ist als für den Mitarbeitenden editierbar gekennzeichnet
- Die Vorgesetzten haben die Zeiterfassung auf dem Dienst noch nicht bestätigt.