Der Mitarbeitende kann die Zeiten editieren, wenn folgendes zutrifft:

  • Der Dienstplan ist veröffentlicht
  • Der geplante Dienst hat begonnen oder liegt in der Vergangenheit
  • Die Dienstvorlage des geplanten Dienstes ist als für den Mitarbeitenden editierbar gekennzeichnet
  • Die Vorgesetzten haben die Zeiterfassung auf dem Dienst noch nicht bestätigt.